Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind gestiegen. Aufgrund dieser Lohnsteigerungen hat die Bundesregierung erneut die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherung angepasst. Das gilt 2018.

Die Bundesregierung hat im Herbst 2017 neue Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung beschlossen. Diese gelten seit 1. Januar 2018. Doch was ist die Beitragsbemessungsgrenze überhaupt?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine sehr wichtige Rechengröße für die gesetzliche Sozialversicherung. Bei der Berechnung der jeweiligen Beiträge für Kranken- und Rentenversicherung werden jeweils nur Einkommen bis zur Höhe der jeweiligen Bemessungsgrenze miteinbezogen. Das heißt, Arbeitnehmer deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen müssten ohne diese Grenze einen höheren Sozialversicherungsbeitrag bezahlen. Allerdings: Je höher die Beitragsbemessungsgrenze, desto höher auch der Beitrag für die Sozialversicherung.
Dies Bemessungsgrenze gilt für die Rentenversicherung 2018
Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung ist seit Anfang 2018 im Westen von 6.350 Euro (2017) auf 6.500 Euro pro Monat gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze in Ostdeutschland ist von 5.700 Euro (2017) auf 5.800 Euro pro Monat gestiegen.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten seit 1. Januar 2018 folgende monatlichen Beträge: Die Beitragsbemessungsgrenze im Westen liegt bei 8.000 Euro im Monat, im Osten bei 7.150 Euro monatlich. Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde für das Jahr 2018 bundeseinheitlich auf 37.873 Euro im Jahr festgesetzt.
Versicherungspflichtgrenze wird angehoben
Ebenfalls in ganz Deutschland einheitlich wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung festgesetzt. Sie ist gegenüber 2017 von 57.600 Euro auf 59.400 Euro jährlich gestiegen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt 53.100 Euro im Jahr 2018 (2017: 52.200 Euro).
Neue Bezugsgröße in der Sozialversicherung festgelegt
Ebenfalls festgelegt wurde die sogenannte Bezugsgröße. Sie ist für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig. Sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Bezugsgröße die Grundlage der Beitragsberechnung.
Die Bezugsgröße 2018 beträgt 3.045 Euro pro Monat in den alten Bundesländern (2017: 2.975 Euro im Monat). In den neuen Bundesländern beträgt die Bezugsgröße 2.695 Euro (2017: 2.660 Euro im Monat).
Das sind die wichtigsten Parameter für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
Rechengrößen in der Sozialversicherung
Diese Werte werden jedes Jahr neu ermittelt und festgesetzt. Sie beeinflussen die Beiträge zur Sozialversicherung. Das betrifft die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Vorläufiges Durchschnittsentgelt
In der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht es dem durchschnittlichen Brutto-Lohn oder -Gehalt eines beschäftigten Arbeitnehmers. Für 2018 wird der Wert für das Durchschnittsentgelt so ermittelt: Das Durchschnittsentgelt 2016 wird um das Doppelte des Prozentsatzes erhöht, um den sich das Durchschnittsentgelt 2015 zum Jahr 2016 erhöht hat.
Bezugsgröße
Sie hat für viele Werte in der Sozialversicherung Bedeutung. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird danach die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder sowie für das Mindestarbeitsentgelt festgelegt. In der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von ihr ab, wie viel Beitrag Selbstständige oder Pflegepersonen zahlen müssen.
Beitragsbemessungsgrenze
Sie markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
Versicherungspflichtgrenze
Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich, wenn er möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze. dhz
Übersicht der Rechengrößen für West- und Ostdeutschland für das Jahr 2018
| Rechengröße | West | Ost |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2018 - allgemeine Rentenversicherung | 37.873 Euro/Jahr | 37.873 Euro/Jahr |
| Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.045 Euro/Monat | 2.695 Euro/Monat |
| Beitragsbemessungsgrenze allgemeine Rentenversicherung | 6.500 Euro/Monat | 5.800 Euro/Monat |
| Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung | 8.000 Euro/Monat | 7.150 Euro/Monat |
| Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Krankenversicherung (GKV) | 53.100 Euro/Jahr | 53.100 Euro/Jahr |